Ein Vermieter in Berlin erhöhte in einem Mehrfamilienhaus die Miete für einige Mieter, für andere Mieter nicht. Die Betroffenen waren ausnahmslos türkischer und arabischer Herkunft. Eine
türkische Familie kündigte und machte Schadensersatz geltend wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbotes, § 19 Abs. 2 AGG. Das AG Kreuzberg sprach eine Entschädigung zu in Höhe von EURO
15.000,00 (AG Kreuzberg, Az. 25 C 357/14, Urteil vom 19.12.2014).