Safe-Harbour-Abkommen mit USA ungültig

Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf die EU Kommission die Befugnisse, über die die nationale Datenschutzbehörde verfügt, nicht beschränken. Der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten stellt einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten dar. Der EUGH hat verschiedene Anhaltspunkte festgestellt, die auf ein unangemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten in den USA hinweisen. Die irische Datenschutzbehörde muss nun die Beschwerde mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende entscheiden, ob nach der Richtlinie 95/46/EG die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die USA auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.


(EuGH vom 06.10.2015, Az. C-362/14